Betreff: Rentenversicherungspflicht

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Guten Tag,
Ich bn seit Juli 2009 selbstständig als freiberufliche Krankenschwester tätig und habe 5 Kooperationspartner ( Pflegedienste ) bei denen ich nach meinen zeitlichen Vorgaben arbeite. Nun habe ich wie viele die Frage, muß ich an die gesetzliche Rentenversicherung beiträge zahlen? Ich habe mittlerweile so viele Aussagen gehört das ich total unsicher bin, habe sogar einen Rechtsanwalt und Steuerberater hinzugezogen. Das Problem war, ich sollte jemand geringfügig beschäftigen der sozialabgaben zu zahlen hat, mein Steuerberater hat dies allerdings versäumt diesen Anmeldung zu stellen, der Rechtsanwalt wiederum hatte schwierigkeiten es rückwirkend zu beantragen nachdem er von der Rentenversicherung angemahnt worden ist, Was nun?

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 05.03.2010 - 08:40 Uhr)

Sie sind nach § 2 Nr. 2 SGB X versicherungspflichtig. Für die Zeit, in der Sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, haben Sie Pflichtbeiträge zu entrichten. Könnte es sein, daß Sie nicht die richtigen Berater haben? Ein Rentenberater und ein (anderer) Steuerberater sollten das eigentlich wenigstens für die Zukunft in den Griff bekommen

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