Betreff: Witwenrente

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Hallo ich bin 42 Jahre alt,
mein Mann verstarb vor 3 Jahren. Seitdem bekomme ich Witwenrente, zusätzlich habe ich als Arzthelferin bis zum 31.12.2009 400 Euro dazu verdient.Jetzt überlege ich, mich selbstständig zu machen.Nun meine Frage: Kann ich mich trotz Witwenrente selbstständig machen bzw.wie hoch darf mein Einkommen sein ohne das meine Witwenrente wegfällt?
Für eine Antwort wäre ich dankbar!

MFG Angelika

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 04.03.2010 - 15:50 Uhr)

Wenn Sie Ihren Witwenrentenbescheid genau lesen, werden Sie finden, dass das Einkommen, das Sie aus Ihrer (unselbständigen) Tätigkeit als Arzthelferin erzielen und der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit zusammen nicht höher sein dürfen, als ein bestimmter Freibetrag, der in Ihrem Rentenbescheid genannt ist.



Wie hoch Ihr Gewinn aus einer Selbständigkeit sein darf, ohne dass eine Kürzung der Witwenrente passiert, lässt sich nur berechnen, wenn wir wissen ob Ihre ondere Tätigkeit (immer) ein Minijob ist, oder nicht.

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 05.03.2010 - 08:41 Uhr)

klar, können Sie. Der Freibetrag für den Hinzuverdienst finden Sie in Ihrem Witwenrenten-Bescheid

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