Betreff: Widerspruchsrecht
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Hallo, die Rentenvers.beansprucht Zahlungen in Höhe v. 12.000 € aus den Jahren 1991-1998 als Plflichtregelbeitrag ca. 400 €/Mo.. Meine Einkommensteuerbescheide weisen aber nur ein geringres Einkommnen v.ca. max. 10000 €/Jahr aus.Bescheide der Rentenvers. sind aus 1994 u. 98. Eine einkommensgerechte Beitragszahlung habe ich 2009 eingefordert,weiß aber nicht mehr ob ich zu den vorherigen Bescheiden Widerspruch eingelegt hatte oder ob die RV Ihrer Pflicht zur Aufklärung zur Rechtshelfsbelehrung (Widerpruchsrecht) nachgekommen ist.
Antwort:
naja, eine Rechtsbehelfsbelehrung steht unter jedem Bescheid. Sie sollten schleunigst zu einem Rentenberater gehen.
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