Betreff: Auszahlung Rentenversicherungsbeiträge

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Guten Abend, ich bin Beamter im gehobenen Dienst und demzufolge nicht rentenversicherungspflichtig. Angenommen ich erhalte die vor dem Beamtenverhältnis gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstattet (wenige als 60 Beitragsmonate). Muss ich die Erstattung in irgendeiner Weise versteuern? Hinweis: Vor dem Beamtenverhältnis war ich selbstständig und habe die von mir gezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt (Vorsorgeaufwendungen). Vielen Dank im Voraus.

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 05.03.2010 - 08:54 Uhr)

nein

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