Betreff: Wechsel von EU Rente zu Altersrente
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hallo, ich beziehe seit 2005 eine EU Rente, aufgrund Behinderung, bin Jahrgang 1951, Rente hat einen Abschlag von 10,8 %.
Bei einer vorgezogenen Altersrente mit 60 bleibt dieser Abschlag bestehen.
Bleibt dieser Abschlag auch bestehen, wenn ich mit 63 Jahren In Altersrente gehe?
Vielen Dank
Antwort:
Im Grundsatz JA!
Das heißt, Sie sollten sich nicht mit der Hoffnung tragen, eine Altersrente mit 63 werde deutlich höher, als eine bisherige Rente wegen voller Erwerbsminderung.
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