Betreff: Wechsel von EU Rente zu Altersrente

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hallo, ich beziehe seit 2005 eine EU Rente, aufgrund Behinderung, bin Jahrgang 1951, Rente hat einen Abschlag von 10,8 %.
Bei einer vorgezogenen Altersrente mit 60 bleibt dieser Abschlag bestehen.
Bleibt dieser Abschlag auch bestehen, wenn ich mit 63 Jahren In Altersrente gehe?
Vielen Dank

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 04.03.2010 - 16:04 Uhr)

Im Grundsatz JA!



Das heißt, Sie sollten sich nicht mit der Hoffnung tragen, eine Altersrente mit 63 werde deutlich höher, als eine bisherige Rente wegen voller Erwerbsminderung.

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 05.03.2010 - 08:59 Uhr)

ja

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