Betreff: Rentenabschlag
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Mein Klient hat 50 Jahre lang Vollzeit rentenversicherungspflichtig gearbeitet. Mit 64 Jahren und 6 Monaten ist er in Rente gegangen. Muß er den Abschlag von 2,1 % hinnehmen und wenn ja, für wie lange?
Danke und Gruß!
Antwort:
Hallo,
bei einem Renteneintrittsalter von 64 1/2 Jahren beträgt der Abschlag nicht 2,1 % sondern nur 1,8 % (0,3 % für jeden Monat der Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr. Dieser Abschlag bleibt lebenslang.
Mit freundlichem Gruß
Dagmar Küpper
Rentenberaterin
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