Betreff: Rentenabschlag

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Mein Klient hat 50 Jahre lang Vollzeit rentenversicherungspflichtig gearbeitet. Mit 64 Jahren und 6 Monaten ist er in Rente gegangen. Muß er den Abschlag von 2,1 % hinnehmen und wenn ja, für wie lange?
Danke und Gruß!

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Antwort:

Dagmar Küpper

(am 23.02.2010 - 14:25 Uhr)

Hallo,

bei einem Renteneintrittsalter von 64 1/2 Jahren beträgt der Abschlag nicht 2,1 % sondern nur 1,8 % (0,3 % für jeden Monat der Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr. Dieser Abschlag bleibt lebenslang.



Mit freundlichem Gruß

Dagmar Küpper

Rentenberaterin

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 23.02.2010 - 15:17 Uhr)

ja (und für immer)

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