Betreff: Mindestbeitrag Rentenversicherung

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Ich habe ca. 2 Jahre keine Rentenbeiträge gezhlt.
Nun möchte ich den Mindetbeitrag in die freiwillige Rentenversicherung zahlen.
Wo muß ich das melden?

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 23.02.2010 - 12:06 Uhr)

bitte klären Sie zusammen mit einem Rentenberater, ob die freiwillige Versicherung nach der Lücke wirklich Sinn macht. Ich habe da Zweifel.

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