Betreff: Rückwirkende Rentenbeitragszahlung

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Ich habe mich Selbstständig gemacht, einen Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt bekommen, aber nicht gewusst, dass ich in die ges. RV einzahlen muss. Kann ich rückwirkend einzahlen? Wie hoch ist der Betrag, den ich einzahlen muss? Gibt es Formulare zum Ausfüllen?

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Antwort:

Dipl.-Verwaltungswirt Ulrich Münz

(am 21.02.2010 - 19:10 Uhr)

allenfalls im laufenden Jahr

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