Betreff: Nachzahlung Rentenbeiträge

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Können freiwillige Nachzahlungen bei der gesetzl. RV geleistet werden, damit die 35 Pflichtjahre erfüllt sind.
Habe GdB 50%, bin 60 Jahre und bei der gesetzlichen RV fehlen mir noch 5 Beitragsjahre um EU - Rente zu erhalten. Ist die Nachzahlung möglich und auch sinnvoll?

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Antwort:

Gernot Telschow

(am 19.02.2010 - 10:17 Uhr)

Bis zum 31.03.2010 dürfen Sie noch Beiträge für das Jahr 2009 nachzahlen; für frühere Jahre eigentlich nicht. Aber lesen Sie mal den § 207 SGB VI nach, ob sich da noch eine Möglichkeit für Sie eröffnet.

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