Betreff: Rentenabzüge
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Hallo,
habe kurz vor Beendigung meiner ATZ einen Rentenbescheid mit Abzügen erhalten, obwohl ich 45 jahre pflichtversichert war.
Bin Jahrgang 1949 (Feb) und war 3 Jahre in Österreich von Sept. 1964 - Sept 1967 und danach von Nov 1967 - Feb 2010 in Deutschland pflichtversichert.
Frage 1: warum gilt bei mir nicht die 45 Jahre Regelung ohne Abzüge??
Frage 2: Wenn die 45 Jahre Regelung erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres angewandt wird, gibt es dann für mich eine Übergangszeit mit reduzierter Rente??
Antwort:
Die Sache mit den 45 Pflichtbeitragsjahren gilt in der Deutschen RV
1. erst für Altersrenten, die nach dem 31.12.2011 beginnen und
2. nur, wenn die Altersrente erst in dem Monat beginnt, der auf die Vollendung des 65. Lebensjahres folgt.
Die Vorzeitigkeitskürzung, die Ihre deutsche Rente jetzt erfährt, erfährt sie nicht nur für eine Übergangszeit, sondern auf Dauer.
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