Künstlersozialversicherung

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Guten Tag,

meine bisher erfolglose Existenzgründungsphase als freiberuflicher Online-Redakteur endet am 28.03.2010. Ich habe mich bisher nicht bei der Künstlersozialkasse gemeldet, weil ich keine Aufträge vorlegen konnte, um mich über die Künstlersozialversicherung abzusichern. Anlässlich des Antrags auf ALG2 stellt sich mir die Frage, ob ich tatsächlich von der Rentenversicherungspflicht befreit bin? Oder hätte ich mich alleine wegen der Rentenversicherungspflicht bei der KSK anmelden müssen?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus.

Freundliche Grüße

Christian Rieger

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