Pensionskasse
Pensionskassen sind eigenständige Unternehmen,
die in der Regel von mehreren Arbeitgebern aber
auch Versicherungsunternehmen gegründet werden.
Das Kapital wird in unterschiedlichen Anlageformen
angelegt. Riester ist möglich.
Pensionsfonds
Pensionsfonds sind Versorgungseinrichtungen, die
von Banken oder Versicherungen verwaltet werden.
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge aus der
Entgeltumwandlung an den Pensionsfond. Dieser
erbringt dem Arbeitnehmer die Leistungen der betrieblichen
Altersvorsorge. Riester ist möglich. Die
Anlage des Kapitals in Aktien ist erlaubt. Dadurch
erhöht sich zwar die Renditechance aber auch
das Risiko.
Pensionszusage
oder Direktzusage
Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber
dem Arbeitnehmer, Versorgungsleistungen zu zahlen
die er aus Betriebsvermögen selbst aufbringt.
Keine Riesterzulage.
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt eine Kapitallebensversicherung
oder eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer
ab. Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer
durch Entgeltumwandlung getragen. Riester ist
möglich.
Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind Versorgungseinrichtungen,
in die allein der Arbeitgeber Beiträge zahlt.
Entgeltumwandlung ist möglich. Keine Riesterzulage.
Riester-Rente
Durch Zulagen und Steuervorteile wird diese Rente
staatlich gefördert. Die Rendite ist dadurch
hoch. Sie lohnt sich insbesondere wenn Kinder
da sind. Sie wird als Rentenzahlung frühestens
ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt und kann auch
ergänzend zur betrieblichen Altersvorsorge
abgeschlossen werden. Ansprechpartner sind Versicherungen,
Banken und Sparkassen.
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