Definitonen der Altersvorsorge
(Dieser Artikel wurde 21 mal gelesen - Artikel erstellt von: Admin)Pensionskasse
Pensionskassen sind eigenständige Unternehmen, die in der Regel von mehreren Arbeitgebern aber auch Versicherungsunternehmen gegründet werden. Das Kapital wird in unterschiedlichen Anlageformen angelegt. Riester ist möglich.
Pensionsfonds
Pensionsfonds sind Versorgungseinrichtungen, die von Banken oder Versicherungen verwaltet werden. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge aus der Entgeltumwandlung an den Pensionsfond. Dieser erbringt dem Arbeitnehmer die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge. Riester ist möglich. Die Anlage des Kapitals in Aktien ist erlaubt. Dadurch erhöht sich zwar die Renditechance aber auch das Risiko.
Pensionszusage oder Direktzusage
Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer, Versorgungsleistungen zu zahlen die er aus Betriebsvermögen selbst aufbringt. Keine Riesterzulage.
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung getragen. Riester ist möglich.
Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind Versorgungseinrichtungen, in die allein der Arbeitgeber Beiträge zahlt. Entgeltumwandlung ist möglich. Keine Riesterzulage.
Riester-Rente
Durch Zulagen und Steuervorteile wird diese Rente staatlich gefördert. Die Rendite ist dadurch hoch. Sie lohnt sich insbesondere wenn Kinder da sind. Sie wird als Rentenzahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt und kann auch ergänzend zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen werden. Ansprechpartner sind Versicherungen, Banken und Sparkassen.
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