Ich gehöre einem freien Beruf an – wie ist das mit der Berufsständischen Versorgung?
(Dieser Artikel wurde 87 mal gelesen - Artikel erstellt von: Admin)Die berufsständischen Versorgungswerke sind Sondesysteme, die für die kammerfähigen freien Berufe der Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw. die Pflichtversicherung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicher stellen.
Wenn Sie einem Freien Beruf angehören, erkundigen Sie sich bei der Kammer oder dem Berufsverband, ob ein Versorgungswerk besteht und ggf. welches für Sie zuständig ist.
Das wichtigste Regelwerk ist die jeweilige Satzung des Versorgungswerkes. Fordern Sie eine aktuelle Ausgabe der Satzung an. Die Satzung informiert über
- Aufbau der Versorgung
- Mitgliedschaft
- Beiträge
- Leistungen
In der Regel bieten die berufsständischen Versorgungswerke auch informative Broschüren für alle neuen Mitglieder kostenlos an.
Alles zu diesem Thema:
- Bin ich Arbeitnehmer oder selbständig?
- Ich gehöre einem freien Beruf an – wie ist das mit der Berufsständischen Versorgung?
- Ich bin selbständig, habe aber keine Ahnung, ob ich dem Personenkreis angehöre, der in der gesetzlichen Rentenversicherung „zwangsgeschützt“ wird.
