Wegweiser Rürup-Rente
(Dieser Artikel wurde 68 mal gelesen - Artikel erstellt von: Admin)Es handelt sich um eine private Rentenversicherung, die allein auf die Vorsorge des Vertragsinhabers ausgerichtet ist. Sie kann weder ausgezahlt noch vererbt oder beliehen werden. Dafür wird sie steuerlich gefördert und bei Arbeitslosigkeit nicht angerechnet. Die Rürup-Rente wurde im Wesentlichen für Selbständige vorgesehen, damit diese ebenfalls eine steuerliche Förderung bei der Altersvorsorge erhalten können. Angesprochen werden vor allem ledige Selbständige. Die Rürup-Rente wird erst ab dem 60. Lebensjahr als monatliche Rente ausgezahlt. Eine einmalige Kapitalzahlung ist nicht möglich. Lassen Sie sich gut beraten, ob diese Anlageform die richtige für Sie ist. Ansprechpartner sind Versicherungen, Banken und Sparkassen.
Weitere Infos zur Rürup-Rente finden Sie auf folgenden Internetseiten:
- Wikipedia - Rürup-Rente Steuerliche Behandlung der Versicherungsbeiträge und der Rentenzahlungen, Berücksichtigung der Versicherungsbeiträge bis zu welchem Betrag?, etc........
- Stiftung Warentest - Rürup-Rente für Selbständige Ergebnis der Untersuchung von Finanztest, Was muss beachtet werden?, Welche Alternativen gibt es?, etc......
- Test-Kompass Rürup Rente von Stiftung Warentest Wann lohnt sich die Rürup-Rente?
- Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Pressemittteilung: Rürup-Rente birgt Risiko von Falschberatungen
