Altersvorsorge
umfasst alle Maßnahmen, die geeignet
sind, um im Alter von gespartem Vermögen
und erworbenen gesetzlichen oder privaten
Anwartschaften den weiteren Lebensunterhalt
bestreiten zu können. Von einer optimalen
Altersvorsorge kann man sprechen, wenn die
gewählten Vorsorgemodelle den weiteren
Lebensunterhalt ohne Einschränkung
des Lebensstandards gewährleisten.
An der Finanzierung
der Altersvorsorge der Arbeitnehmer in der gesetzlichen
Rentenversicherung beteiligen sich die Arbeitgeber.
Arbeitnehmer erhalten nach dem Ausscheiden aus
dem Erwerbsleben Altersrente. Die Altersgrenze
ab der ein Rentenbezug möglich ist wird aufgrund
großer Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen
Rentenversicherung ständig heraufgesetzt.
Derzeit ist das 67. Lebensjahr im Gespräch.
Was das System in
etwa 30 Jahren zu bieten hat weiß niemand.
Junge Versicherte
zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Von diesen Beiträgen werden die aktuellen
Renten finanziert („Generationenvertrag“,
„Umlageverfahren“). Da die Bevölkerung
immer älter wird und die Geburtenrate sinkt,
wird die Belastung für die jungen Beitragszahler
immer höher.
Es gibt keine Kapitaldeckung.
Wenn Sie im Alter
finanziell unabhängig sein wollen, müssen
Sie auch als Arbeitnehmer privat vorsorgen.
Die zu erwartenden
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
und der betrieblichen Altersversorgung entsprechen
regelmäßig nicht dem im Berufsleben
gewohnten Lebensstandart („Versorgungslücke“).
Die optimale
Altersvorsorge beruht deshalb auf den „drei
Säulen“